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   BVerwG, 22.02.2005 - 2 WDB 2.05   

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BVerwG, 22.02.2005 - 2 WDB 2.05 (https://dejure.org/2005,66295)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2005 - 2 WDB 2.05 (https://dejure.org/2005,66295)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 2 WDB 2.05 (https://dejure.org/2005,66295)
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  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2005 - 2 WDB 2.05
    Bei der Prüfung der Frage, ob den Angeschuldigten oder Beschuldigten an einer Fristversäumung gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 StPO ein Verschulden trifft, ist es den Gerichten zwar regelmäßig verwehrt, ihm die Versäumnisse seiner Verteidiger zuzurechnen (vgl. dazu BVerfGE 60, 253 ; BVerfG NJW 1994, 1856 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 2 BvR 2107/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2005 - 2 WDB 2.05
    Bei der Prüfung der Frage, ob den Angeschuldigten oder Beschuldigten an einer Fristversäumung gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 StPO ein Verschulden trifft, ist es den Gerichten zwar regelmäßig verwehrt, ihm die Versäumnisse seiner Verteidiger zuzurechnen (vgl. dazu BVerfGE 60, 253 ; BVerfG NJW 1994, 1856 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2005 - 2 WDB 2.05
    Das gilt aber nur dann, wenn der Antragsteller nicht durch eigenes Verschulden zur Versäumung der Frist beigetragen hat (BGHSt 25, 89 ).
  • BVerwG, 14.11.1978 - 2 WD 33.77

    Beginn der Berufungsfrist - Zustellung an Soldaten - Zustellungsfiktion -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2005 - 2 WDB 2.05
    Die Verteidiger gingen offensichtlich davon aus, dass, entgegen der Regelung nach § 111 Abs. 2 i.V.m. § 5 WDO (Beschluss vom 14. November 1978 - BVerwG 2 WD 33.77 - <BVerwGE 63, 155 = NZWehrr 1979, 107>), die Berufungsfrist für den früheren Soldaten durch Zustellung des Urteils an sie in Gang gesetzt wurde.
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